Fachanwältin für Familienrecht
Ich biete Ihnen Beratung in allen familienrechtlichen Fragen
Trennung und Scheidung sind einschneidende Ereignisse des privaten Lebens, die bei Bestehen einer Ehe oder gemeinsamen Kindern vielfältige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es stellen sich viele Fragen etwa nach dem Sorgerecht oder Unterhalt, deren Konsequenzen man alleine in dieser schwierigen Situation oft nur schwer überblicken kann.
In dieser persönlichen Notlage stehe ich Ihnen zur Seite. Angefangen bei der Trennungssituation nehme ich mir die Zeit für Sie, um Ihnen Ihre rechtliche Lage genau zu erklären und Ihre Angelegenheiten einzuschätzen. Mein Leistungsspektrum umfasst dabei Beratung und darüber hinausgehend außergerichtliche sowie gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Ansprüche. Als Fachanwältin für Familienrecht besitze ich langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen, so dass ich Sie bei Ihren Problemstellungen lösungsorientiert beraten und unterstützen kann.
Scheidung
Das Scheidungsverfahren wird mit dem Antrag auf Scheidung eingeleitet. Vor dem Familiengericht sowie im Scheidungsrecht besteht größtenteils Anwaltspflicht. Die Möglichkeit, sich selbst gerichtlich zu vertreten, besteht damit in den meisten Fällen nicht. Umso wichtiger ist daher die frühzeitige Auswahl einer Rechtsvertretung zur Schaffung einer gemeinsamen Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Ihren Belangen.
Unterhalt
Häufiger Streitpunkt sind Kindes-, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt. Das Thema Kindesunterhalt wird auch bei unverheirateten Paaren relevant.
Meine anwaltliche Tätigkeit gewährleistet, die ordnungsgemäße Berechnung und Bestimmung der Unterhaltsansprüche, so dass ich mit Ihnen als Unterhaltsberechtigten den Unterhalt durchsetzen möchte, der Ihnen zusteht bzw. dass Sie als Unterhaltsverpflichteter nicht mehr zahlen müssen, als es tatsächlich geregelt ist.
Güterrecht
Über das Güterrecht wird geregelt, wem der beiden Partner einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Vermögen zugerechnet wird und wie eine Aufteilung desselben erfolgt. Ohne besonderen Ehevertrag leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was dazu führt, dass getrennte Vermögensmassen der Ehepartner fortdauernd bestehen blieben und das während der Ehe Erwirtschaftete geteilt wird. Hierbei gilt es viel zu beachten. Ich kann Ihnen die Grundlagen der Ansprüche erläutern, den Zugewinn für Sie berechnen und unterstütze Sie gerne in diesem komplexen Bereich.
Umgangs- & Sorgerecht
Beim Umgangs- und Sorgerecht für ein gemeinsames Kind stellen sich den Partnern diverse Fragen:
Haben beide Elternteile Anspruch auf Umgang mit dem minderjährigen Kind? Welchen Umfang hat das Umgangsrecht und was droht bei Verweigerung des Umgangs durch einen Elternteil?
Wem steht das Sorgerecht zu? Wie oft darf ich meine Kinder sehen, wenn mein Partner das Sorgerecht hat? Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Familienrechts kann ich auf Ihre individuellen Fragen und Anliegen eingehen und Sie maßgeschneidert auf Ihre persönliche Situation zielführend beraten.
Gewaltschutzverfahren
Die Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz finden vor den Familiengerichten statt - dabei ist es unabhängig, ob es sich hierbei um Ehegatten oder sonstige Personenkonstellationen handelt. Wenn Ihnen jemand nachstellt, Sie unzumutbar belästigt oder sie stalkt, stehe ich Ihnen in der Situation zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.