Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere auch die Beratung auf den diversen Gebieten des Zivilrechts.
Das Zivilrecht regelt zu einem großen Teil die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bürgern, die unter anderem durch Vertragsschluss oder deliktisches Handeln entstehen.
Allgemeines Vertragsrecht – von Entstehung bis zur Beendigung von Verträgen
Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern auf der Grundlage zivilrechtlicher Normen. Um nicht von ungünstigen Klauseln überrumpelt zu werden und Ihre eigenen Interessen als Partei eines Vertrags bestmöglich zu gewährleisten, ist eine anwaltliche Beratung besonders bei größeren Ausgaben sinnvoll.
Mein Leistungsspektrum umfasst das Prüfen von vertraglichen Klauseln im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie das Erläutern der Auswirkungen der jeweiligen vertraglichen Regelungen.
Auch die Prüfung von Maßnahmen, die einen Vertrag beenden - Kündigung, Anfechtung, Rücktritt und Widerruf - beleuchte ich für Sie jeweils nach Bedarf aus Perspektive des Verwenders oder desjenigen, dem der Vertragsschluss angetragen wird.
Schadensersatzrecht
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich ergeben, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt wurde. Ich prüfe für Sie, ob in Ihrem persönlichen Fall ein Schadensersatzanspruch besteht und betreue Sie vom außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Dabei informiere ich Sie stets über alle Chancen und Risiken und das taktisch sinnvollste Vorgehen.